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AGB 1.
Zustandekommen des
Kaufvertrages
Alle Aufträge
bedürfen einer
schriftlichen
Bestätigung des
Verkäufers. Der
Inhalt der
Bestätigung ist
ausschließlich
maßgebend.
Mündliche,
fernmündliche und
telegrafische
Abmachungen sind nur
dann verbindlich,
wenn sie
nachträglich
schriftlich
bestätigt werden.
2. Abnahme der
Ware
Die Kosten der
Abnahme und der
Versendung der Ware
von der
Versandstation gehen
zu Lasten des
Käufers. Die Wahl
des Versandweges und
der Versandart
bleibt dem Verkäufer
überlassen.
Ist frachtfreie
Lieferung
vereinbart, so hat
der Käufer die
Kosten vom
Rechnungsbetrag
abzuziehen. Die
Fracht wird nach den
am Tage der
Berechnung gültigen
Frachtsätzen
vergütet. Jede
Erhöhung durch
nachträgliche
Änderung der
Verpackungsart, des
Beförderungsweges,
des Bestimmungsorts
oder ähnlicher auf
die Frachtkosten
einwirkender
Umstände wird nicht
vergütet.
Weder Waren vom
Lager des
Herstellers zur
ausschließlichen
Verfügung des
Käufers
bereitgehalten oder
zur Anfertigung ohne
Versandbestimmungen
verkauft
(Abrufposten), so
hat sie der Käufer
innerhalb von 6
Wochen nach Meldung
der Fertigstellung
abzunehmen.
Transportversicherung
und sonstige
Versicherungen gehen
zu Lasten des
Käufers.
3.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht
auf den Käufer über,
sobald die Ware das
Herstellungswerk
verlässt, auch wenn
frachtfreie
Lieferung vereinbart
ist.
4. Lieferfrist
Die Lieferzeit
beginnt mit dem Tag
der Absendung der
Auftragsbestätigung
und endet mit dem
Tag, an dem die Ware
das Lieferwerk
verlässt, es sei
denn, dass feste
Liefertermine
vereinbart sind.
Verlangt der Käufer
nach Abgabe der
Auftragsbestätigung
Änderungen des
Auftrages, so
beginnt die
Lieferzeit erst mit
der Bestätigung der
Änderung.
5. Mängelrüge
a) Die Ware
ist unverzüglich
nach dem Eintreffen
am Bestimmungsort zu
untersuchen und mit
der Sorgfalt eines
ordentlichen
Kaufmanns zu
behandeln. Die
Untersuchungspflicht
besteht auch dann,
wenn Ausfallmuster
übersandt sind.
Unterbleibt die
Untersuchung, so ist
jegliche
Gewährleistungspflicht
des Verkäufers für
Mängel der Ware
ausgeschlossen.
b) Die
Beschaffenheit der
Ware gilt als
genehmigt, wenn eine
Mängelrüge nicht
binnen 10 Werktagen
nach Eintreffen der
Ware am
Bestimmungsort beim
Verkäufer eingeht.
c) Ist die
Ware mangelhaft, so
ist der Käufer
berechtigt, nach
Rücksprache mit dem
Verkäufer, den
Kaufpreis
herabzusetzen.
6. Höhere
Gewalt
Treten
Ereignisse ein, die
den Verkäufer an der
Lieferung hindern,
wie höhere Gewalt,
Streik,
Betriebsstörungen,
Rohstoffmangel,
Krieg,
Versandsperren,
Eingriffe
staatlicher Behörden
oder ähnliche
Umstände, die der
Verkäufer nicht zu
vertreten hat, so
entfällt die
Lieferungspflicht
des Verkäufers für
die Dauer des
Bestehens des
Hinderungsgrundes.
Der Verkäufer ist in
diesem Fall auch
berechtigt, mit
sofortiger Wirkung
vom Vertrag ganz
oder teilweise
zurückzutreten. Dem
Käufer stehen in
diesem Fall
keinerlei
Schadensersatzansprüche
gegen den Verkäufer
zu.
7.
Zahlungsfrist
Die Rechnungen sind
wie auf den
Rechnungen vermerkt
zahlbar.
Wird die
Zahlungsfrist
überschritten, so
ist der Verkäufer
berechtigt, ohne
weitere Mahnung vom
Zeitpunkt der
Fälligkeit an die
gesetzlichen
Verzugszinsen,
mindestens aber 2%
Zinsen jährlich über
dem jeweiligen
Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank
zu verlangen.
8.
Verschlechterung der
Zahlungsfähigkeit
des Käufers
Verschlechtert
sich die
Zahlungsfähigkeit
des Käufers im
Zeitraum zwischen
dem Zugang der
Auftragsbestätigung
und der Lieferung
oder wird dem
Verkäufer
nachträglich
bekannt, dass gegen
die
Zahlungsfähigkeit
des Käufers Bedenken
bestehen, so ist der
Verkäufer
berechtigt, Zahlung
vor Eintritt des
vereinbarten
Zahlungstermins zu
verlangen,
ausstehende
Lieferungen
zurückzuhalten oder
vom Vertrag
zurückzutreten.
Die vereinbarten
Zahlungstermine sind
auch dann
einzuhalten, wenn
Gewährleistungsansprüche
geltend gemacht
werden.
9. Zahlung des
Kaufpreises
a) Alle
Kosten für die
Übermittlung des
Rechnungsbetrages an
den Verkäufer trägt
der Käufer. Der
Verkäufer übernimmt
keine Haftung dafür,
dass Wechsel,
Schecks oder andere
zahlungshalber
gegebene Papiere
rechtzeitig
vorgelegt oder zu
Protest übergeben
werden.
b) Die
Gefahr der
Übermittlung des
Rechnungsbetrages an
den Verkäufer oder
die von diesem
angegebene
Zahlstelle trägt der
Käufer. Die
Verpflichtung des
Käufers zur Zahlung
des Kaufpreises ist
erst erfüllt mit dem
Eingang des Betrages
beim Verkäufer, bei
dessen Zahlstelle
dessen mit dem
Eingang auf dessen
Bank- oder
Postscheckkonto.
10.
Eigentumsvorbehalt
a) Die
gelieferte Ware
bleibt bis zur
vollständigen
Bezahlung sämtlicher
Forderungen des
Verkäufers aus der
Geschäftsverbindung
mit dem Käufer in
Haupt- und
Nebensachen Eigentum
des Verkäufers.
b) Der
Käufer ist jederzeit
widerruflich
berechtigt, die Ware
im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu
verarbeiten oder mit
anderen zu
verbinden. Die
Verarbeitung oder
Verbindung erfolgt
für den Verkäufer,
der Eigentum an den
durch die
Verarbeitung oder
Verbindung
entstehenden
Gegenständen
erwirbt. Soweit
durch die
Verarbeitung das
Eigentum des
Verkäufers an der
Ware untergeht,
überträgt der Käufer
dem Verkäufer
bereits heute das
Eigentum an dem
durch die
Verarbeitung
entstehenden neuen
Gegenstand.
c) Der
Käufer ist jederzeit
widerruflich
berechtigt, die Ware
im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr
weiterzuveräußern.
Er tritt bereits
heute seine
Forderungen aus der
Weiterveräußerung an
den Verkäufer ab.
Steht die Ware im
Eigentum des
Verkäufers und
dritter Personen, so
tritt der Käufer an
den Verkäufer die
Forderungen aus der
Weiterveräußerung zu
demjenigen Bruchteil
ab, der dem
Miteigentumsanteil
des Verkäufers
entspricht.
d) Zu
anderen Verfügungen
über die
Vorbehaltsware ist
der Käufer nicht
berechtigt.
e) Der
Käufer ist solange
berechtigt und
verpflichtet, an den
Verkäufer
abgetretene
Forderungen
einzubeziehen, als
der Verkäufer diese
Ermächtigung nicht
ausdrücklich
widerrufen hat.
f) Der
Käufer hat die Ware
sorgfältig zu
verwahren und auf
seine Kosten
ausreichend gegen
Diebstahl und Feuer
zu versichern.
11.
Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort
für Lieferung und
Zahlung und alle
sich aus diesem
Geschäft ergebenen
Rechten und
Pflichten ist der
Sitz des Lieferers. |